Philippos e.V.
 

Mutterschutz

Mutterschutz wird gewährt bei einer:

  • Lebendgeburt
  • Totgeburt
  • und wenn das Kind innerhalb der Mutterschutzfrist verstirbt


Bei einer Fehlgeburt haben Sie kein Anrecht auf gesetzlichen Mutterschutz.



Wieviel Mutterschutz steht mir zu?

  • Bis zu einem Geburtsgewicht von 2500 Gramm oder vollendeter 37. Schwangerschaftswoche gilt ein Mutterschutz von 12 Wochen zuzüglich 6 Wochen Verlängerung für die nicht genommenen Tage vor der Entbindung.
  • Ab einem Geburtsgewicht von 2500g gilt ein Mutterschutz von 8 Wochen zuzüglich 6 Wochen für die nicht genommenen Tage vor der Entbindung.
  •  Bei Mehrlingen gilt das älteste und größte Kind: 12 Wochen zuzüglich 6 Wochen Verlängerung für nicht genommene Tage vor der Entbindung.

Diese gesetzlichen Grundlagen gelten für jedes Bundesland.

Bei Ablehung des Mutterschutzes sollten Sie sich an ihre Krankenkasse wenden und nach der Begründung der Ablehnung fragen.

Nach einer EU-Richtlinie erhalten alle Mütter von Tot- und Lebendgeburten eine Mutterschutzzeit von mindestens 14 Wochen.  Dieser Zeitraum gilt dann auch für den Bezug von Mutterschaftsgeld.

 Nach dem BAG besteht auch Mutterschutz nach einer medizinisch indizierten Einleitung der Geburt, sofern das Kind ein Gewicht von mindestens 500 g hat.

(Bundesarbeitsgericht vom 15.12.2005 2 AZR 462/04, BAG MDR 2006 R 15)



Definition Lebendgeburt

Von einer Lebendgeburt spricht man, wenn bei einem Kinde nach der Scheidung vom Mutterleib entweder:

  • das Herz geschlagen
  •  die Nabelschnur pulsiert
  • oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat



Definition Totgeburt

Von einer Totgeburt spricht man, wenn nach der Geburt eines mindestens 500 Gramm schweren Kindes kein erkennbares Lebenszeichen nachzuweisen ist, also weder:

  • das Herz geschlagen
  • die Nabelschnur pulsiert
  • oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat

Die Schwangerschaftsdauer ist hierbei unerheblich.



Definition Fehlgeburt

Von einer Fehlgeburt spricht man im rechtlichen Sinne, wenn das Gewicht eines Kindes bei seiner Geburt weniger als 500g wiegt und sich keine der oben genannten Vitalmerkmale gezeigt haben.





 
Email