Philippos e.V.
 

Pflichten verwaister Eltern


Sie haben gewisse Pflichten denen Sie nachkommen müssen, denn sonst kommt zu Ihrem unerträglichen Schmerz, noch Ärger und andere Nöte hinzu. Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie egal Ihnen das jetzt alles ist... gerade wir verwaiste Eltern haben am eigenen Leib bitterlich gespürt, dass das Leben kein Wunschkonzert ist und gerecht schon gar nicht.


  • Das Kind muss beim Standesamt abgemeldet werden. Wenn Sie wünschen, nehmen Sie diese Abmeldung selbst vor. Das ausgewählte Bestattungsunternehmen, wird diesen Schritt aber auch für Sie erledigen.
  • Muss Ihr Kind von der Schule oder dem Kindergarten abgemeldet werden? Es ist sinnvoll, sich erst an die Gruppenleiter oder Klassenlehrer zu wenden. Dies erspart Ihnen unnötige Auseinandersetzungen mit dem Sekretariat und gibt Ihnen und den Lehrern bzw. Erziehern die Möglichkeit, über Ihr Kind zu sprechen. Auch Gerüchten wird so vorgebeugt und ..... .... der /die Klassenlehrer/In, Erzieher/In hat die Möglichkeit, sensibel auf die anderen Kinder einzugehen, denn auch diese anderen Kinder haben einen Freund/In verloren.
  • Mutterschutz: dieser steht Ihnen weiterhin zu, wenn Sie von einer Totgeburt oder einer Lebendgeburt betroffen sind, oder ihr Kind innerhalb des gesetzlich gewährten Mutterschutzes verstirbt    http://philippos-ev.de/Eltern/Wissenswertes/Mutterschutz/
  •  Nach dem Mutterschutz oder als Vater, sollten Sie sich Gedanken machen, ob Sie arbeiten möchten bzw. können (dies ist keine Anleitung zum blau machen). Ihre Situation ist eine Ausnahmesituation und Sie sollten es so handhaben, wie es für Sie richtig ist. Krankmeldung oder Urlaub, offen mit dem Chef sprechen oder nicht. Mit diesen Fragen müssen Sie sich auseinandersetzen. Nur bitte fragen Sie sich, was für Sie das Richtige ist und nicht für Ihre Kollegen oder Ihre Firma. Im Idealfall können Sie mit Ihrem Chef sprechen und bekommen Unterstützung und Zeit von Ihren Kollegen und der Firma.
  •  Beziehen Sie Elterngeld? Dann müssen Sie leider schnell handeln. Ein Anruf bei der Elterngeldstelle oder ein erstes Schreiben reicht, um das Elterngeld zu stoppen. Später müssen Sie die Sterbeurkunde nachreichen. Versäumen Sie dies, müssen Sie das zuviel gezahlte Geld zurück überweisen. Möchten Sie noch nicht wieder arbeiten, ist eine direkte Krankschreibung sinnvoll, damit keine finanzielle Versorgungslücke entsteht. Denken Sie auch daran, die Krankmeldung ihrer Krankenkasse und dem Arbeitgeber zukommen zu lassen. Elterngeld steht Ihnen für den vollen Monat zu, unabhängig von dem Tag, an dem Ihr Kind verstorben ist.
  • Kindergeld. Auch die Familienkasse sollten Sie zügig informieren. Es genügt wie beim Elterngeld ein erster Anruf oder ein Schreiben und das spätere Nachreichen der Sterbeurkunde. Auch hier gilt, dass Ihnen das Kindergeld für den vollen Monat zusteht. Bitte bereiten Sie sich darauf vor, dass die Anhebung von Kindergeld erst im Laufe eines Jahres, aber rückwirkend auf das gesamte Jahr geschieht. So ist es möglich, dass einige Monate nach dem Tod ihres Kindes der Differenzbetrag auf Ihr Konto überwiesen wird. Dies auf dem Kontoauszug zu sehen, ist ein Stich im Herzen und kann Sie in ihrer Trauerbewältigung wieder zurück werfen.
 
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