Philippos e.V.
 

Rechte verwaister Eltern


  • Sie haben das Recht, Fragen zu stellen und Antworten zu bekommen
  • Sie haben das Recht mit Respekt und Anstand behandelt zu werden
  • Sie haben das Recht, jederzeit ihr totes Kind zu sehen und bei ihm zu sein. Sie entscheiden! Wenn Ihnen z.B. das Bestattungsunternehmen sagt, Sie dürfen Ihr Kind nicht sehen oder das wäre nicht gut für Sie, dann ist es schlicht das falsche Bestattungsunternehmen. Sie entscheiden, was Ihnen gut tut. Es ist wichtig für die Bewältigung der Trauer, sein Kind so lange zu sehen und zu berühren, wie es für Sie richtig ist.
  • Sie haben das Recht, ihr Kind zu waschen und für die Beerdigung mit seinen Lieblingssachen einzukleiden.
  • Sie haben das Recht, das liebste Spielzeug, ein Kuscheltier, eine eigene Decke und und und mit in den Sarg geben.
  • Sie haben das Recht, die Beerdigung nach Ihren Wünschen zu gestalten. Sie wählen den Sarg, die Urne, bestimmen die Gestaltung. Bemalen Sie mit den Geschwisterkindern gemeinsam den Sarg. Wählen Sie Musik und Blumen. Egal was, Sie entscheiden über die Gestaltung der Beerdigung.
  • Sie haben das Recht, eine Obduktion ihres Kindes zu verlangen und Sie haben das Recht eine Obduktion ihres Kindes abzulehnen. Die Ausnahme bilden hier ungeklärte Todesursachen.  Der plötzliche Kindstod zählt zu diesen Ausnahmen. Und auch wenn Sie hier nach einer Obduktion keinen Grund für den Tod erfahren, möchte der Gesetzgeber ein Fremdverschulden ausschließen.
  • Sie haben das Recht, ihr Kind nach Hause zu holen und sich dort in Ruhe und vertrauter Umgebung zu verabschieden. In NRW ist dies für 36 Stunden möglich. Auch wenn es für Sie vielleicht im ersten Augenblick befremdlich erscheint, so ist es für manche Menschen ein wichtiger Schritt im Trauerprozess.  http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Aufbahrung-739.html
  • Sie haben das Recht, sich immer und jederzeit Hilfe zu holen.


Fehl- oder  stille Geburt

  • Sie haben die gleichen Rechte wie Familien, deren Kind nach Geburt gestorben ist oder auch schon zu Hause gelebt hat.
  • Sie haben das Recht, ihrem Kind einen Namen zu geben und dieses im Stammbuch der Familie eintragen zu lassen. Das zuständige Standesamt benötigt dazu den Mutterpass und eine Bescheinigung des Arztes oder der Hebamme über die Fehl- oder  stille Geburt. Dies können Sie auch tun, wenn der Verlust einige Jahre zurückliegt.
  • Sie haben das Recht auf Mutterschutz, nach einer stillen Geburt.
  • Sie haben das Recht auf die Betreuung durch eine Hebamme während und nach einer Fehl- oder stillen Geburt.
 
Email