Philippos e.V.
 

Bestattungsrecht und Bestattungspflicht

Das deutsche Bestattungsrecht ist Ländersache, das heißt, jedes Bundesland darf für sich selbst entscheiden, wie es die Bestattung von Verstorbenen im Einzelnen regelt. Die Gesetze unterscheiden zwischen Bestattungspflicht und Bestattungsrecht.

Bestattungspflicht besteht in NRW für jedes Kind und alle lebendgeborenen Kinder, die nach der Geburt versterben.

Bestattungsrecht  besteht für alle fehl- und totgeborenen Kinder und auch für Kinder aus Schwangerschaftsabbrüchen.


Wenn ihr Kind bestattungspflichtig ist, müssen Sie selbst die individuelle Bestattung mit eigener Grabstätte veranlassen und bezahlen.


Wenn ihr Kind nicht bestattungspflichtig ist, haben Sie zwei Möglichkeiten:

Sie dürfen selbst eine individuelle Besattung mit eigener Grabstätte veranlassen. In NRW dürfen fehlgeborene Kinder (Geburtsgewicht unter 500 Gramm) auch ohne Bestatter bestattet werden.
Sie können aber auch auf ihr individuelles Bestattungsrecht verzichten und das Kind in der Obhut des Krankenhauses lassen, das mit ihm verfahren kann, wie es das Gesetz vorgibt. In den allermeisten Fällen werden mittlerweile „Sternenkinderbeisetzungen“ durchgeführt. Ihr Krankenhaus wird Ihnen dazu Auskunft geben. Die „Sternenkinderbeisetzung“ ist eine Gemeinschaftliche Bestattung (auch Sammelbestattung genannt), bei der alle innerhalb eines bestimmten Zeitraumes verstorbenen nicht bestattungspflichtigen Kinder gemeinsam in einem Grab bestattet werden. Bis dahin werden die Kinder im Krankenhaus aufbewahrt.


Bestattungsarten

  • Erdbestattung
  • Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung unterscheidet man zwischen der Bestattung = Einäscherung der Leiche und der Beisetzung in der Ruhestätte (Grab oder Urnenwand). Urnenbestattungen sind nicht grundsätzlich günstiger als Erdbestattungen, da zu den Kosten der Urne und des Kremierens auch die Kosten für den Sarg hinzukommen. Dafür gibt es aber für Urnenbestattungen verschiedene Bestattungsorte zur Auswahl – und eine Umbettung kann unproblematischer sein (z. B. bei Umzug).


Bestattungsorte

  • Friedhof
  • freigegebene Waldstücke (nur bei Feuerbestattung)
  • Seebestattung (nur bei Feuerbestattung)

Sie dürfen den Friedhof frei wählen, haben jedoch nur auf den Friedhöfen der Gemeinde des letzten amtlich gemeldeten Wohnortes ein gesetzliches Recht auf die Beisetzung. Wenn Sie eine Bestattung an einem anderen Ort als Ihrem Wohnort wünschen, müssen Sie dies vorher mit dem zuständigen Friedhofsamt klären, was in der Regel aber keine Probleme bereitet.


Gräberarten unterschieden nach:

  • der Anzahl der Grabstellen (Einzelgrabstätten, Familiengrabstätten)
  • der Art der Bestattungsform (Urnengrabstätten, Erdgrabstätten)
  • der Art des Bestattungszieles (Wahlgräber, Reihengräber, anonyme Grabstätten)

Die Liegefristen sind bei den einzelnen Grabarten sehr unterschiedlich, sie können 5 – 25 Jahre betragen. Familiengräber bestehen im Allgemeinen länger. Das Nutzungsrecht für Einzel- und Familiengräber kann je nach Friedhofsordnung bei Bedarf auch verlängert werden.

Außer der Beisetzung in einem Familiengrab ist auch die Beisetzung in einem bereits bestehendem Einzelgrab (eines Familienangehörigen) möglich. Bei der Öffnung von Gräbern ist dies mit den verantwortlichen Familienangehörigen abzuklären, ebenso ist das Friedhofsamt wegen der Öffnung anzusprechen. Wenn Sie zu einem Familienangehörigen hinzu bestatten, sollten sich unbedingt erkundigen, wann das Grab aufgelöst wird, d. h. wann die Ruhezeit endet. Vielleicht ist Ihnen die Spanne zu kurz und Sie möchten doch lieber ein Kindereinzelgrab. 

Auf die Grabsteine bei Kinderreihengräbern/Einzelgräbern kann auch dann der Name des Kindes eingetragen werden, wenn dieser offiziell nicht ins Familienstammbuch eingetragen wurde (fehlgeborenes Kind).

Auf anonyme Gräberfelder darf i. d. R. kein Blumenstrauß, kein Grabstein o.ä. gelegt bzw. gestellt werden. Auch ist die Anwesenheit der Eltern bei „stillen Beisetzungen“ nicht immer erlaubt.

Informationen über die auf Ihrem Friedhof möglichen Grabarten erhalten Sie beim zuständigen Friedhofsamt. Dort können Sie auch die Preise und die Liegedauer des Grabes erfragen und den Termin für die Beisetzung vereinbaren.


Der Verein Aeternitas e.V. ist eine gemeinnützige, bundesweit tätige Verbraucherinitiative die über Bestattungskultur informiert und berät. Dort bekommt man fachliche Hilfe und Beratung in allen organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten rund um den Trauerfall.

Aeternitas e.V.

Dollendorfer Straße 72

53639 Königswinter

Tel: 02244 / 92537

Fax: 02244 / 925388

E-Mail: info@aeternitas.de

Web: www.aeternitas.de





 
Email